Die gute Nachricht vorab: Zwei geplante Maßnahmen, die einen Gastbetrieb für Bäckereien und Fleischereien mit kleiner Gastro-Ecke geradezu verunmöglicht hätten, konnten abgewendet werden. Die Reservierungspflicht sowie die Notwendigkeit, Namen und Adresse aller Gäste aufzunehmen und zu speichern, wurden nun doch aus der Verordnung genommen.
Die wichtigsten Regelungen
Erlaubte Öffnungszeiten: 6-23 Uhr (sofern nicht bestehende Gesetze eine weitere Einschränkung vorsehen)
Mund und Nasenschutz: Das Personal muss Mund-Nasenschutz (Maske, Gesichtsvisier) tragen. Gäste müssen beim Betreten des Lokals, wenn es sich um einen geschlossenen Raum handelt, ebenfalls einen MNS tragen, am Tisch oder beim Bewegen im Lokal allerdings nicht mehr. Jedenfalls einzuhalten ist aber der Mindestabstand von 1 Meter zu fremden Personen.
Verhalten: Gäste müssen vom Personal zu ihrem Tisch gebracht werden. An einem Tisch dürfen höchstens vier Erwachsene mit dazugehörigen Kindern sitzen (außer es handelt sich um mehr als vier Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben).
Der Mindestabstand von einem Meter darf vom Personal unterschritten werden, sofern das zum Servieren nötig ist.
Buffets sind erlaubt, wenn die Speisen durch einen Mitarbeiter ausgegeben werden.
Selbstbedienung ist nur dann erlaubt, wenn es sich um vorportionierte und abgedeckte Waren handelt.
Speisen und Getränke dürfen nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle konsumiert werden, also etwa an der Theke sitzend oder stehend.
Ausstattung: Der Abstand zum nächsten Tisch muss auch mindestens 1 Meter betragen, außer es ist eine räumliche Trennung vorhanden (zB Plexiglaswand).
Es dürfen keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch auf den Tischen stehen, wie etwa Salz- oder Zuckerstreuer. Dekorationen sind theoretisch zulässig, sie müssten aber zwischen jeder Tischbelegung gereinigt werden.
Unter sichere-gastfreundschaft.at gibt es die Regelungen im Detail. Außerdem stehen dort Infoblätter zum Download und zum Ausdrucken bereit, sowohl die Informationen für den Mitarbeiterbereich als auch die Regelungen zum Verhalten der Gäste.
Finanzielle Erleichterungen
Um den Gastronomiebetrieben das Überleben zu erleichtern, wurden mehrere Maßnahmen im “Wirtshauspaket” beschlossen.
So erfolgt eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern von 20 auf 10 Prozent bis Jahresende 2020.
Die Schaumweinsteuer, deren Ende für 2022 angekündigt wurde, wird bereits heuer entfallen.
Die Grenze für steuerfreie Gutscheine wird erhöht, um den Konsum anzukurbeln: In Gasthäusern von 4,40 Euro auf 8 Euro, in Lebensmittelgeschäften von 1,10 Euro auf 2 Euro.
Mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent.
Eine höhere Pauschalierung der Betriebe soll ebenfalls für finanzielle Entlastung sorgen.