Seit 29.10.2023 gelten die neuen Reinheitswerte für ab diesem Zeitpunkt auf den EU-Markt in Verkehr gebrachtes Pökelsalz betreffend Blei, Quecksilber und Arsen (Lebensmittelzusatzstoffe: Nitrit E 249 – E 250; Nitrat E 251 – E 252). Pökelsalz, das vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurde und noch nicht den neuen EU-Auflagen entspricht, darf bis zum 29.04.2024 verarbeitet werden.
Da es bereits zu Kontrollen gekommen ist, bei denen Chargen gefunden wurden, die nicht den aktualisierten und EU-konformen Auflagen entsprechen, empfiehlt die WKO, Kontakt mit den Lieferanten aufzunehmen und sich die Einhaltung der neuen Grenzwerte bestätigen zu lassen.
Weitere Informationen: Amtsblatt der EU