Gesetzgebung

Mehr Transparenz am Frühstückstisch

Ein Artikel von Redaktion | 02.01.2024 - 11:35

Die neue Regelung sieht vor, dass auf Honigverpackungen ab sofort klare Angaben zur geografischen Herkunft des Honigs gemacht werden müssen. Künftig werden die Herkunftsländer mit den entsprechenden Prozentangaben in absteigender Reihenfolge am Etikett angegeben. Das bisher übliche „EU-/Nicht-EU-Honig“ wird damit Geschichte sein.

"Diese Maßnahme ist von entscheidender Bedeutung, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen beim Kauf von Honig zu treffen und gleichzeitig die Wertschätzung für regionale Erzeugnisse zu stärken," betonte der Imkereidachverband Biene Österreich in einer Aussendung.

Alexander Bernhuber, Leiter der Verhandlungen für die neue Honigkennzeichnung im europäischen Parlament, hat sich sehr intensiv für die genaue Herkunftsangabe bei Honig eingesetzt. Durch sein hohes persönliches Engagement im Europaparlament konnten die vielfältigen Interessen im Konzert der europäischen Honigqualität letztlich mit überzeugender Mehrheit im Sinne der Konsumenten und der Sicherheit beim Honigkauf entschieden werden. 

"Diese Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein großer Erfolg für die österreichische Imkereibranche. Die transparente Kennzeichnung ermöglicht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, bewusste Entscheidungen zu treffen und unterstützt gleichzeitig die heimische Imkerei", kommentieren Wolfgang Pointecker, Obmann von Biene Österreich und Präsident des Österreichischen Erwerbsimkerbundes, sowie Reinhard Hetzenauer, Präsident des Österreichischen Imkerbundes.

Die neue Regelung trägt nicht nur zur Förderung der heimischen Imkereiwirtschaft bei, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Herkunft und Qualität von Honig. Die österreichische Imkereibranche sieht der Umsetzung dieser Entscheidung daher positiv entgegen. Einige noch unklare Punkte können nun in den Trilogverhandlungen des Parlaments mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geklärt werden, damit das Gesetz noch 2024 in Kraft treten kann.

Angabe "Marmelade" wieder erlaubt

Der in Deutschland und Österreich verbreitete Begriff "Marmelade" darf nun nach 22 Jahren Verbot offiziell wieder verwendet werden. Die bisherige Regelung erlaubte die Bezeichnung Marmelade auf Druck der Briten nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten, wie der mehr oder weniger bitteren traditionellen Orangenmarmelade in Großbritannien. Deshalb mussten im Supermarkt Brotaufstriche aus eingekochten Früchten "Konfitüre" genannt werden.